Das Bauspardarlehen, das Angebot der Bausparkassen, ist in Deutschland mit der wichtigste Finanzierungsbaustein für die eigenen vier Wände. Über 20 Millionen Deutsche sind Besitzer eines Bausparvertrages.
Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Bauspardarlehens ist der Abschluß eines Bausparvertrages. Unter einem Bausparvertrag versteht man einen Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist ein Bausparvertrag ein gegenseitiger langfristiger Darlehensvorvertrag. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Die Bausparkasse zahlt auf die Einzahlungen Zinsen, die jedoch im Vergleich zu den Zinsen anderer Geldanlagen weniger attraktiv sind. Eine attraktivere Verzinsung kann man beim Bausparen mit sogenannten Bausparprämien erzielen:·
* Wohnungsbauprämie· * Vermögenswirksame Leistungen· * Arbeitsnehmer-Sparzulage
Das "Leben" eines Bausparvertrages unterteilt sich in 2 Phasen: die Sparphase und die Darlehensphase. In der Sparphase werden die Sparleistungen erbracht. Der Übergang von der Spar- in die Darlehensphase ist durch die Zuteilung gekennzeichnet:
Sobald das Mindestbausparguthaben (mindestens 40% der Bausparsumme) angespart und eine Mindestsparzeit (in der Regel 18 Monate) erreicht ist, gewährt die Bausparkasse ein Bauspardarlehen.
Nach dieser Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer einen Rechtsanspruch auf das relativ zinsgünstige und zinsstabile Bauspardarlehen. Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, in der Regel nachrangig abzusicherndes Darlehen, das ausschließlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Wenn das Bauspardarlehen ausgezahlt ist, beginnt die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens nach dem gleichen Prinzip wie beim Annuitätendarlehen der Banken und Sparkassen. Der Darlehenszinssatz ist allerdings schon beim Abschluß des Bausparvertrages festgeschrieben. Er ist vollkommen unabhängig vom Zinsniveau des Kapitalmarktes.
Der Staat hilft beim Bausparen
Keine andere Sparform wird vom Staat so vielfältig gefördert wie das Bausparen: Arbeitnehmer-Sparzulage: Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 EUR im Jahr. Voraussetzung: Ihr zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen darf folgende Höchstgrenzen pro Jahr nicht übersteigen. Einkommenshöchstgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage Bruttoeinkommen Familienstand Angestellte + Lohnempfänger ab 1.1.2002* Beamte ab 1.1.2002* 20.960,- EUR 20.114,- EUR Alleinstehende ohne Kinder 26.204,- EUR 25.358,- EUR Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend 40.912,- EUR 39.184,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder 46.720,- EUR 44.992,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind 52.528,- EUR 50.800,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder 58.336,- EUR 56.608,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder 41.956,- EUR 40.228,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder 47.764,- EUR 46.036,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind 53.572,- EUR 51.844,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder 59.380,- EUR 57.652,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kinder *wenn alle Kinder unter 16 Jahre alt sind Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900,- EUR für Alleinstehende und 35.800,- EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen). Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.824,- bzw. 3.648,- EUR je Kind) und die Betreuungsfreibeträge für Kinder unter 16 Jahren (1.080,- bzw. 2.160,- EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wohnungsbauprämie Sie erhalten pro Jahr 8,8% % Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 EUR für Ledige bzw. 1.024 EUR für Verheiratete. Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommens-Höchstgrenzen gemäß folgender Tabelle. Einkommenshöchstgrenzen für die Wohnungsbauprämie Bruttoeinkommen Familienstand Angestellte + Lohnempfänger ab 1.1.2002* Beamte ab 1.1.2002* 28.660,- EUR 27.796,- EUR Alleinstehende ohne Kinder 33.904,- EUR 33.040,- EUR Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend 56.312,- EUR 54.584,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder 62.120,- EUR 60.392,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind 67.928,- EUR 66.200,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder 73.736,- EUR 72.008,- EUR Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder 57.356,- EUR 55.628,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder 63.164,- EUR 61.436,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind 68.972,- EUR 67.244,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder 74.780,- EUR 73.052,- EUR Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kindern * wenn alle Kinder unter 16 Jahre alt sind Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind. Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, können Sie auch auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen, sofern die o.g. Einzahlungsgrenzen eingehalten werden. Gesetzliche Sperrfrist Wenn Sie Ihren Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich verwenden, können Sie nach Zuteilung und Ablauf von mindestens 7 Jahren völlig frei über Ihr gesamtes Bausparguthaben, einschließlich aller staatlichen Vergünstigungen, verfügen. Damit wird Bausparen auch für alle, die nicht vom eigenen Heim träumen, zur rentablen und sicheren Anlage.
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