Die Neuregelung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Am 01.01.2001 ist das Gesetz zur Reform der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft getreten. Im Zuge der Neuregelung wurden einerseits die Kriterien für die Erwerbsunfähigkeit neu definiert und andererseits die Höhe der gesetzlichen Leistungen gekürzt.

Die bereits vor der Neuregelung bestehende drastische Versorgungslücke (= Lücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und der Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit) wurde somit nochmals vergrößert.

Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Ob Unfall oder schwere Krankheit – jedes Jahr müssen fast 300.000 Arbeitnehmer ihren Beruf vorzeitig aufgeben, 10 Prozent der Betroffenen sogar vor dem 40. Geburtstag. Diese eindrucksvollen Zahlen erfassen nur die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Berufstätigen. Inklusive der in der Regel nicht erfassten Selbständigen liegen diese Zahlen – und somit auch das Risiko einer verminderten Erwerbsfähigkeit – noch wesentlich höher.


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