Als Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz) eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Einen Schaden zu verursachen könnte im Fall von Personenschäden und großen Sachschäden bedeuten, dass Ihre Existenz durch Schadenersatzforderungen bedroht wird. Hierbei hilft einem die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt für Schäden am Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.

Die Vollkaskoversicherung kommt gegenüber der Teilkasko auch für solche Schäden am Fahrzeug auf, die selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind, z.B. auch bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Schäden durch unbekannte Dritte (bei Fahrerflucht).

Dieser Schutz ist wichtig und muss nicht mal teuer sein. Fordern Sie deshalb noch heute Ihren kostenlosen und unverbindlichen persönlichen Vergleich an.


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