Private Absicherung und insbesondere die private Altersvorsorge sind heute aufgrund der angespannten Situation in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung Themen des alltäglichen Lebens. Eine Absicherung gegen schwere Krankheiten hingegen wird oft vernachlässigt. Dabei sprechen die Zahlen für sich: Jährlich erleiden allein in Deutschland über 300.000 Menschen einen Herzinfarkt, rund 330.000 erkranken an Krebs und ca. 13.000 schwerkranke Menschen warten auf ein passendes Spenderorgan.*

Eine schwere Krankheit kann jeden von uns treffen. Gestern noch gesund, verändert die Diagnose Ihr Leben nachhaltig. Plötzlich stehen Sie, Ihr Partner und Ihre Familie vor zahlreichen Problemen, die darüber hinaus viel Geld kosten können.

Geld, das Sie unter Umständen nicht mehr verdienen können. Reicht eine spätere, weniger anstrengende Tätigkeit aus, um Ihren bestehenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Können Sie zusätzliche Kosten für spezielle Behandlungs- oder langfristige Rehabilitationsmaßnahmen aus eigener Tasche bezahlen? Was ist, wenn Sie pflegebedürftig werden? Und wie finanzieren Sie schlimmstenfalls eine behindertengerechte Einrichtung in Haus, Wohnung oder Auto?

Gerade bei der Behandlung schwerer Krankheiten steigen die Chancen auf eine Heilung von Jahr zu Jahr aufgrund des enormen medizinischen Fortschritts. So besteht beispielsweise die Chance für fast die Hälfte der an Krebs erkranktem Menschen ihr Leben um Jahre zu verlängern. Wie also ohne finanzielle Nachteile weiterleben?

*Quelle: Stat. Bundesamt, Gesundheitsbericht für Deutschland 1998, Deutsche Stiftung für Organtransplantation 1998

**Quelle: Robert Koch Institut 1999



Versicherungsoptionen

Die Schwere Krankheiten Vorsorge bietet Ihnen und Ihrer Familie eine Absicherung gegen 36 schwere Krankheiten. Sie zahlt Ihnen bei Feststellung einer dieser schweren Krankheiten im Sinne der Versicherungsbedingungen und/oder im Todesfall die vereinbarte Versicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung aus. Ihre Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr automatisch mitversichert.

Im Rahmen der Schwere Krankheiten Vorsorge haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz auf Ihre persönlichen Wünsche abzustimmen:

*Schwere Krankheiten Schutz mit Todesfallschutz, lebenslang möglich!
*Erweiterter Todesfallschutz (mit vorgezogener Leistung bei einer Lebenserwartung unter 12 Monaten)
*Schwere Krankheiten Schutz mit Erweitertem Todesfallschutz
*Erweiterter Todesfallschutz mit vorgezogener Leistung bei schwerer Krankheit

Des Weiteren bieten sie Ihnen folgende Zusatzoptionen:

*Grundfähigkeitsschutz (bis zum 65. Lebensjahr)*
*Pflegeschutz (ab dem 65. Lebensjahr)*
*Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und
*Jährliche Erhöhung des Beitrages und des Versicherungsschutzes um 3%

*Beide Optionen sind nur in Verbindung mit der Absicherung gegen schwere Krankheiten möglich.

Versicherte Krankheiten*

* Herzinfarkt
* Schlaganfall
* Krebs

* Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
* Angioplastie am Herzen
* Aortenplastik
* Herzklappenoperation
* Erkrankung des Herzmuskels

* Transplantation von Hauptorganen
* Nierenversagen
* Fortgeschrittene Lebererkrankungen
* Fortgeschrittene Lungenerkrankungen (inklusive schwerem Emphysem)
* Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung

* Querschnittslähmung
* Kinderlähmung (Poliomyelitis)
* Verlust von Gliedmaßen
* Multiple Sklerose
* Muskeldystrophie
* Motor-Neurone Erkrankung
* Schwere rheumatoide Arthritis
* Abhängigkeit von einer dritten Person

* Gutartiger Hirntumor
* Bakterielle Meningitis
* Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit (vor Alter 65)
* Enzephalitis
* Fortgeschrittene Parkinson'sche Krankheit
* Schwere Kopfverletzung
* Koma

* Schwere Verbrennungen
* Taubheit
* Blindheit
* Sprachverlust

* Systemischer Lupus Erythematodes
* HIV-Infektion durch Bluttransfusion
* HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten
* Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung)

*Die Versicherungsbedingungen enthalten für jede Krankheit eine ausführliche Definition. Um Anspruch auf eine Leistung zu haben, muss eine Erkrankung im Sinne dieser Definition und ggf. die Erfüllung von einer Wartezeit vorliegen.